Bezeichnung: Quad ATV mit Helm
Beschreibung:
ab 21.12.2005 besteht in good old Germany Helmpflicht auf unseren vierrädrigen
Gefährten, wir finden es OK!
Helm auf für Quad-Piloten
Essen (ivm) Bisher empfahl ein Aufkleber den Helm. Der Industrie-Verband Motorrad (IVM) und der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) forderten darauf in Zusammenarbeit mit den Herstellern und Importeuren von Quads und All Terrain Vehicles (ATV) die Fahrer auf, nur mit Helm zu fahren, auch ohne ausdrückliche Helmpflicht.
Ab sofort ersetzt ein Bundesratsbeschluss den Aufkleber.
Damit rückt die Helmpflicht an die Stelle der Aufforderung: „Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.“ So weit die 40. Verordnung zur Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften vom 21.12.2005, die ab sofort in Kraft tritt.
Damit sind die Fahrer von Quads und ATV den Roller- und Motorradfahrern gleichgestellt.
Wir meinen, Sicherheit geht vor!